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 NIETEN

Zoll-Service in England


GB Richtung
Brexit
EU Richtung

Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Seit dem 1. Februar 2020 gilt das Vereinigte Königreich als Drittland. Obwohl das Handelsabkommen den zollfreien Handel ermöglicht, besteht seit dem Austritt des Landes aus der EU-Zollunion ab 2021 die Verpflichtung, bei jeder Ein- und Ausfuhr eine Zollanmeldung einzureichen.

Unser Angebot für Unternehmen, die mit Großbritannien Handel treiben:

Zollformalitäten

Komplette Abwicklung von Dokumenten für den Export, den Transit (einschließlich T1 aus dem Vereinigten Königreich) oder den Import.

GVMS-system

Mandatory registration of shipments for carriers before entering the UK.

S&S GB / ENS

Einreichung von Sicherheitserklärungen (obligatorisch ab dem 31. Januar 2025) zu vergünstigten Preisen.

Haben Sie Fragen zum Handel mit dem Vereinigten Königreich?